Mitgliedschaft
Werde Mitglied unseres Vereins.
Voraussetzungen:
Mitglied in unserem Verein kann jeder werden, der das 10. Lebensjahr vollendet hat (nur mit Unterschrift des gesetzlichen Vertreters) und handlungsfähig ist. Nach dem Schnupperschiessen entscheidet der Vorstand, ob das Neumitglied als geeignet eingestuft und an der Generalversammlung aufgenommen wird.
Ausländer können unter Berücksichtigung der Ausführungsbestimmungen des SSV und der kantonalen und eidgenössischen Gesetze als Mitglieder aufgenommen und zu Schiessanlässen zugelassen werden. Für die Teilnahme an Bundesübungen ist eine Bewilligung der kantonalen Militärbehörde notwendig (Art. 12 der Verordnung des Bundesrates über das Schiesswesen ausser Dienst).
Wir bieten:
In unserem Verein wird das sportliche Schiessen das ganze Jahr praktiziert. Während der Sommerzeit (März bis Oktober) wird im Schachen draussen geschossen. In der Winter-Saison (Oktober bis April) drinnen auf 10m.
Wir erwarten:
Wir können und wollen den Schiesssport nur gemeinsam aktiv betreiben und die Kameradschaft unter den Schützen pflegen.
In einem Verein arbeitet somit jeder nach seinen Möglichkeiten und Interessen aktiv mit.
Es gibt immer eine Vielzahl an Funktionen zu besetzen, die meisten davon sind ausserhalb des Vorstandes und mit geringem Aufwand zu bewältigen.
Wer das nicht möchte, soll bitte in einen Schiesskeller gehen.
In folgenden Dokumenten ist unser Verein und das Schiesswesen etwas genauer beschrieben:
Anmeldeformular | Anmeldung alle Abteilungen SSG B-W 2023.pdf |
Welche Distanz ab welchem Alter? | Infoflyer-SSV-SSG.pdf |
Was bieten wir, was erwarten wir? | Informationsbrief SSG B-W 2023.pdf |
Unser Verein | Portrait SSG B-W 2023.pdf |