OP
Obligatorisches Bundesprogramm
Schiesspflicht:
Schiesspflichtig sind die Armeeangehörigen, welche im Vorjahr die Rekrutenschule absolviert haben. Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längstens jedoch bis zum Ende des Jahre, in dem sie das 34. Altersjahr vollenden.
Armeeangehörige, welche dieses Jahr aus der Armee entlassen werden, sind daher nicht mehr schiesspflichtig.
Mindestanforderung & Auszeichnung:
Gewehr 300m: Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mindestens 42 Punkte erreicht werden und höchstens 3 Nuller geschossen wurden.
Anerkennungskarten: ab 66 Pkt. für Aktive | ab 64 Pkt. für Junioren und Veteranen.
Pistole 25m: Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mindestens 120 Punkte erreicht werden und höchstens 3 Nuller geschossen wurden.
Anerkennungskarten: ab 175 Pkt. für Aktive | ab 172 Pkt. für Junioren und Veteranen.
Falls Du Schwierigkeiten hast oder unsicher bist:
Nutze an einem unserer freiwilligen Übungen die Möglichkeit das Programm zu trainieren, dabei wirst Du von unseren erfahrenen Schützenmeistern unterstützt.
Probeschüsse:
Sind jeweils vor den Einzelfeuern unbeschränkt mit Kaufmunition möglich.
LINK: Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des VBS/Heer.
Bei Unsicherheiten unbedingt vor dem Schiessen ansehen!
Wollen Sie am Ende der Dienstzeit die persönliche Waffe (Gewehr oder Pistole) ins Eigentum übernehmen?
Dann beachten Sie unbedingt folgendes Merkblatt.
Je 8 Anerkennungskarten von Obligatorisch und Feldschiessen berechtigen zum Bezug der Feldmeisterschaftsmedaille in Bronze.
Je weitere 8 Karten sind für die silberne und für die goldene Medaille notwendig.
Für die 1. Aargauische Feldmeisterschaftsmedaille werden nochmals je 8 Karten benötigt.
Für die 2. Aargauische Feldmeisterschaftsmedaille werden auch je 8 Karten benötigt.
Link zu den Formularen: https://www.agsv.ch/auszeichnungen/#218-221-feldmeisterschaftsmedaillen